Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden für sämtliche Lieferungen durch BECKER & XU GMBH Anwendung, es sei denn, dass unsere Auftragsbestätigungen oder von uns schriftlich bestätigte Vereinbarungen etwas anderes bestimmen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. ANGEBOTE, AUFTRAGSANNAHME UND UMFANG DER LIEFERUNG
Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Ein Auftrag wird rechtsgültig durch unsere schriftliche Bestätigung bzw. durch Ausführung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
3. PREISE
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager Sinzheim, ausschließlich Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Preisanpassungen bzgl. allgemeiner Verteuerung von Personal- und Sachkosten bleiben vorbehalten, insbesondere bei von uns nicht verschuldeter Lieferverzögerung. Als Preisbasis gilt der Preis des Angebots.
4. ZAHLUNG
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung in EURO innerhalb von 14 Tagen netto. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht zulässig. Wir behalten uns vor, die Mehrkosten bei Abnahme- oder Zahlungsverzögerungen in Rechnung zu stellen.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Gegenstände der Lieferung bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller durch den Vertrag begründeter Ansprüche. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig Rücktritt vom Vertrag.
6. LIEFERZEIT
Die Lieferzeit beginnt mit der Erstellung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, etc.) sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Konventionalstrafen sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung der BECKER & XU GMBH gültig und unter Ausschluss weiterer Ansprüche auf max. 5 % des Auftragswertes begrenzt. Sie betragen für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %.
7. GEFAHRENÜBERGANG
Verladung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Versand-daten werden vom Besteller festgelegt und rechtzeitig vor Versand mitgeteilt. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten der Liefergegenstand gegen Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
8. GEWÄHRLEISTUNG
BECKER & XU GMBH garantiert, dass die gelieferten Gegenstände frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist dauert 6 Monate im Einschichtbetrieb, beginnend mit der Auslieferung. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung erlischt automatisch, sobald ein Dritter ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung Änderungen oder Reparaturen vornimmt.
9. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE
An unseren Unterlagen, Zeichnungen, etc. die unseren Angeboten, Lieferungen oder Verträgen beigefügt sind, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen vom Besteller bzw. Anfragesteller weder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte gebraucht noch Dritten zur Kenntnis gebracht oder überlassen werden. BECKER & XU GMBH behält sich das Recht vor, sie jederzeit zurückzufordern.
10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort ist Sinzheim, und Gerichtsstand ist Bühl/Baden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.